Die nachstehenden Bedingungen sind im beiderseitigen Einverständnis Bestandteil der abgeschlossenen Kaufverträge. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
I. Gewährleistung
1. Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn sie der Käufer nicht binnen 8 Werktagen seit Übergabe rügt. Im übrigen verjähren Gewährleistungsansprüche 6 Monate nach Übergabe.
2. Als Gewährleistung wird dem Käufer zunächst nach unserer Wahl eine kostenfreie Nachbesserung (Beseitigung des Mangels) oder kostenfreie Ersatzlieferung zugesagt.
3. Sollte die Ersatzlieferung bzw. die Nachbesserung nicht innerhalb einer angemessenen Frist erfolgt sein bzw. fehlschlagen, hat der Käufer das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen oder den Kaufvertrag rückgängig zu machen. (Ausgenommen sind reduzierte Waren)
4. Der Zahlungsbeleg ist bei Inanspruchnahme unserer Gewährleistung vorzulegen.
5. Der Gewährleistungsanspruch erlischt für Schäden infolge unsachgemäßer Behandlung und Verwendung des Kaufgegenstandes.
6. Der Ersatz von Mängelfolgeschäden - ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - ist ausgeschlossen.
II. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers.